I. Verantwortliche Person und Gegenstand
Wir, die CHF Lichttechnik GmbH, Edisonstraße 8, 91161 Hilpoltstein, Telefon 09174/47868-10, Telefax 09174/47868-99, E-Mail: info@chf-lichttechnik.de (im Folgenden „CHF“), bieten Ihnen die Möglichkeit in unserem Corona Schnelltest Zentrum einen COVID-19 Antigen Schnelltest durchführen zu lassen.
II. Hinweise
- Für den Nachweis einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zeitpunkt der Testung entscheidend und stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Werden die verschiedenen Stufen des Übertragungsschutzes eingehalten (MNS/Maske, Abstand, Hygieneregeln, 3G) ist der durchgeführte Schnelltest nur eine zusätzliche Maßnahme, um noch effizienter ein Ausbreitungsrisiko zu minimieren.
- Ein negatives Ergebnis im Schnelltest schließt eine Infektion nicht aus. Zu einem frühen Zeitpunkt der Infektion, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt oder aber ab der zweiten Woche nach Symptombeginn kann der Test ein (falsches) negatives Ergebnis bringen.
- Mitzubringen sind:
- Gesundheitskarte
- eine vor Ort zugelassene Maske (FFP2)
- Maskentragungspflicht und Hygiene-Hinweise vor Ort sind zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
III. Minderjährige
- Personen unter 6 bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung des/der erziehungsberechtigten Person(en) am Test teilnehmen. Unter 6-Jährige sind von der Testung ausgeschlossen.
- Unter 18-jährige Personen benötigen das schriftliche Einverständnis des/der erziehungsberechtigten Person(en).
IV. Ablauf
- Informieren Sie sich im Voraus über die Seite: www.chf-lichttechnik.de/teststation ob das Corona Schnelltest Zentrum in der betreffenden Woche geöffnet ist und Testungen stattfinden.
- Finden Sie sich an einem der beiden Testtage vor Ort des Corona Schnelltest Zentrum CHF Lichttechnik GmbH ein. Bitte beachten Sie, dass unser Corona Schnelltest Zentrum in Spitzenzeiten sehr ausgelastet sein kann, und daher Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.
- Vor der Probenentnahme erfolgt die Einwilligung unserer AGB und Datenschutzrichtlinien durch Einlesen Ihrer Gesundheitskarte. Nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben entsprechend der Corona-Testverordnung vom 08.03.2021 Anspruch auf die Durchführung kostenloser Bürgertests.
- Sie erhalten die Bescheinigung Ihres Testergebnis nach ca. 15 – 30 Minuten.
- Wir sind nach Übergabe des Zertifikats nicht verpflichtet, dies aufzubewahren und Ihnen nochmals zur Verfügung zu stellen.
- Das Testmaterial zur Probe wird entsprechend nach Durchführung des Testes entsorgt.
- Für den Fall eines positiven Testergebnisses wird dieses Testergebnis inklusive Ihres Namens, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten, mit Ihrer schriftlich erteilten Einverständnis, direkt an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Übersendung der Daten an das Gesundheitsamt erfolgt derzeit ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltests verpflichten Sie sich, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Das weitere Vorgehen ist dann mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
V. Besonderheiten des sog. Antigen-Schnelltest
- Sie stimmen der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
- Bitte machen Sie sich bewusst: Der Test liefert vorläufige Testergebnisse. Negative Ergebnisse schließen eine Coronavirus-Infektion nicht vollständig aus. Ein insbesondere falsch-negatives Testergebnis kann auftreten, wenn der Gehalt an viralem Antigen in einer Probe unter der Nachweisgrenze des Tests liegt oder wenn die Probe nicht sachgemäß entnommen werden konnte. Sollten Sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben, lassen Sie zusätzlich noch einen weiteren Test, bspw. einen PCR-Test, durchführen.
- Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 15 – 30 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs vor. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse Ihrer Abstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt.
VI. Haftung
- Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird.
- Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CHF oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CHF beruht. Zudem gilt der Ausschluss der Haftung nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) haftet CHF nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen.